Kurzinfo

Landratsamt Augsburg

Staatliches Schulamt im Landkreis Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg

Geschäftszimmer:
Tel.: (08 21) 31 02 - 2471
Fax.: (08 21) 31 02 - 2525

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag:
8.00 - 14.00 Uhr

Telefonverzeichnis zum Download

Bitte beachten Sie die geänderte Telefonliste seit Feb. 2011:

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Allgemeine Aufgaben der Staatlichen Schulaufsicht

  • Initiierung, Begleitung und Evaluation von Schulentwicklung
  • Dienst- und Fachaufsicht über staatliche Lehrerinnen und Lehrer
  • Beratung und Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer
  • Systembetreuung der Schulen
  • Unterstützung der schulinternen Lehrerfortbildung
  • Vorbereitung der inneren Schulorganisation, insbesondere der Klassenbildung und der Lehrerzuweisung
  • Mitwirkung bei der Abnahme der zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen im schulpraktischen Teil

SchAD Johannes Ostermeier (Fachlicher Leiter)

Foto von Johannes  Ostermeier

Erreichbar unter:

Staatliches Schulamt im Landkreis Augsburg
Johannes Ostermeier
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
08 21 / 31 02-2526
08 21 / 31 02-1526

Aufgabenbereich:

  • Amtsleitung im fachlichen Aufgabenbereich des Schulamtes einschließlich der Vertretung  nach außen; Koordinierung der Tätigkeit der weiteren Schulräte
  • Zusammenwirken mit dem rechtlichen Leiter des Schulamtes in Angelegenheiten, die sowohl den fachlichen als auch den rechtlichen Aufgabenbereich des Schulamtes berühren
  • Angelegenheiten der Fachberater und der sonstigen Mitarbeiter des Schulamtes im fachlichen Aufgabenbereich
  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Aufsicht über die Volksschulen
  • Allgemeine Angelegenheiten der Schulleitung incl. Fortbildung der Schulleiter
  • Vorbereitung der Organisation der öffentlichen Volksschulen (Bildung und Umbildung der Schulsprengel, Errichtung und Auflösung von Volksschulen);
  • Zusammenwirken mit den Schulaufwandsträgern und Elternbeiräten im Rahmen dieser Aufgaben
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von Schulbaumaßnahmen
  • Innere Schulorganisation, insbesondere Vorbereitung und abschließende Entscheidung der Klassenbildung und Lehrerzuweisung an die Klassen
  • Allgemeine Angelegenheiten des Unterrichts und der Erziehung
  • Allgemeine Angelegenheiten der Dienstaufsicht über die staatlichen Lehrer
  • Vertretung der Schulen im fachlichen Aufgabenbereich gegenüber dem Personalrat
  • Vorbereitende Stellungnahme zu Personalentscheidungen der Regierungen, soweit veranlasst
  • Bewirtschaftung der Haushalts- und Betriebsmittel (Beauftragter für den Haushalt gemäß Art. 9 der Bayerischen Haushaltsordnung)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Angelegenheiten der Statistik und sonstiger Erhebungen, Datenverarbeitung, EDV-Beauftragter
  • Fragen des Schulsports, Sportförderunterricht
  • Informationstechnische Bildung, EDV, Multimedia
  • Einsatz der Mobilen Reserve
  • Gastschulanträge, Zuweisungen

Zuständig für folgende Schulen: 

  • MS Meitingen
  • MS Thierhaupten
  • GS Thierhaupten
  • GS Herbertshofen
  • GS Meitingen
  • GS Westendorf
  • GS Nordendorf
  • GS Biberbach
  • Priv. Montessori
  • Priv. ISA